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Bayerischer Klimaschutzpreis

Bayerischer Klimaschutzpreis

© Andreas Dengler

Ob Privatpersonen, Freizeitgruppen, Nachwuchsforschende, Vereine, Betriebe oder Kommunen: Viele Menschen in Bayern engagieren sich bereits im Kleinen und Großen für Klimaschutz und Klimaanpassung. Sie entwickeln innovative Lösungen, neue Technologien und Produkte sowie clevere Strategien, die auch Anderen als Vorbild dienen und zum Nachahmen inspirieren können.

Solche herausragenden Initiativen zeichnet die Bayerische Staatsregierung mit dem Bayerischen Klimaschutzpreis aus. Dieser ist mit einer Gesamtsumme von 25.000 Euro dotiert, die auf mehrere Projekte aufgeteilt werden kann. Die Ausgezeichneten erhalten zudem eine Preisskulptur und einen Imagefilm zu Werbezwecken.

Vergeben wird der Bayerische Klimaschutzpreis sowohl an natürliche Personen (Privatpersonen) als auch an juristische Personen (Unternehmen, Betriebe, Kommunen, eingetragene Vereine etc.), die sich um den Schutz des Klimas oder die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels besonders verdient machen.

 

Vorschlagsphase für den Bayerischen Klimaschutzpreis 2025

Vom 12. November 2024 bis einschließlich 31. Januar 2025 kann jede und jeder Vorschläge für den Bayerischen Klimaschutzpreis 2025 einreichen. Mit nur wenigen Klicks über unser Online-Formular.

Zum Vorschlagsformular

 

Weitere Informationen zum Wettbewerb finden Sie im nachfolgenden Abschnitt.

 

Alles Wissenswerte zum Bayerischen Klimaschutzpreis

Alle Personen mit Bezug zu Bayern, die für den Bayerischen Klimaschutzpreis vorgeschlagen wurden. Das bedeutet: Entweder haben die Teilnehmenden ihren dauerhaften Haupt(wohn)sitz im Freistaat oder sie engagieren sich in Bayern für den Klimaschutz oder für die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels. Die Initiative sollte bereits laufen und messbare Ergebnisse aufweisen. Sie darf zwar bereits beendet sein, muss aber bis in die Gegenwart wirken. Geehrt werden Initiativen mit einem stimmigen Gesamtkonzept.

Eine Teilnahme kann nur über einen Vorschlag erfolgen.

Bei der Auswahl wird unter anderem auf folgende Kriterien geachtet:

  • Originalität
  • Innovation
  • Übertragbarkeit auf Dritte
  • Nachhaltigkeit
  • Kontinuität
  • Transparenz bzgl. Projektentwicklung, -umsetzung und Resultaten

Die Preistragenden des Bayerischen Klimaschutzpreises werden durch eine unabhängige Jury ermittelt.

Vom 12. November 2024 bis zum 31. Januar 2025 können Vorschläge für den Bayerischen Klimaschutzpreis 2025 eingereicht werden. Im Anschluss an diese Vorschlagsphase findet die Bewerbungsphase statt: Falls ein Vorschlag die Teilnahmekriterien erfüllt, treten wir von der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Landesamt für Umwelt (LfU) per E-Mail oder auf dem Postweg an die vorgeschlagene Person heran und laden diese ein, ein Online-Bewerbungsformular auszufüllen. Die vorgeschlagene Person nimmt nur dann am Wettbewerb teil, wenn sie das Bewerbungsformular fristgerecht und vollständig abschickt. Es zählt der Zeitpunkt des Eingangs der elektronischen Bewerbungsunterlagen.

Der Bayerische Klimaschutzpreis ist im Artikel 11 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes verankert. Der Bayerische Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz vergibt den Preis jedes Jahr an Projekte, die sich in Bayern um den Schutz des Klimas oder die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels besonders verdient gemacht haben. Die LENK organisiert den Wettbewerb.

Der Bayerische Klimaschutzpreis ist mit einer Gesamtsumme von 25.000 Euro dotiert, die auf mehrere Projekte aufgeteilt werden kann. Zusätzlich erhalten die Preistragenden eine Skulptur und einen Imagefilm über das ausgezeichnete Projekt, den die Preistragenden zu Werbezwecken einsetzen können. Der Imagefilm kann zudem auf den Auftritten des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV), des LfU und der LENK zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit online gestellt werden.

 

Hinweise zum Rechtlichen

Mit der Einsendung des Bewerbungsformulars erklären sich die Teilnehmenden mit den folgenden Wettbewerbsmodalitäten einverstanden:

  • Sie sichern zu, dass Sie die Urheberschaft innehaben.
  • Sie erklären sich einverstanden, dass Ihre Daten gespeichert werden.
  • Sie erklären sich einverstanden, dass Ihre Wettbewerbsbeiträge sowie Fotos der Teilnehmenden, die beispielsweise bei der Präsentation oder der Preisverleihung erstellt werden, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des StMUV und der LENK ohne gesonderte Genehmigung sowie Vergütung verwendet werden dürfen.

Die LENK behält sich Änderungen und Ergänzungen der Wettbewerbsmodalitäten vor. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme am Wettbewerb. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Hinweise zum Datenschutz

Zum Zweck der Bewerbung, Organisation und Durchführung des Wettbewerbs Bayerischer Klimaschutzpreis werden personenbezogene Daten der Vorschlagenden und der vorgeschlagenen Teilnehmenden vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und von der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Landesamt für Umwelt (LfU) verarbeitet. Die Daten werden im Rahmen der Einwilligung auch zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und der Berichterstattung auf den internen Kanälen (z. B. Internetauftritte, Social Media) und an externe Medien (z. B. Presse, TV, Online, Hörfunk, Partner der Bayerischen Klimaallianz) weitergegeben. Eine weitere Übermittlung Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Zusätzliche Informationen finden Sie in den Datenschutzrichtlinien.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte unter klimaschutzpreis@lenk.bayern.de.

 

Rückblick auf den Bayerischen Klimaschutzpreis 2021 bis 2024

Eine Übersicht über die bisherigen Preistragenden des Bayerischen Klimaschutzpreises finden Sie ebenfalls auf unserer Website.

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