Klimaneutrale Staatsverwaltung
Bayerns Staatsverwaltung wird klimaneutral
Beim Klimaschutz kommt dem Staat eine Vorbildfunktion zu: Im Bayerischen Klimaschutzgesetz (BayKlimaG) hat sich die Staatsregierung verpflichtet, sich bis zum Jahr 2023 klimaneutral zu stellen. Dies ist für nun erfolgreich umgesetzt worden. Die Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) übernimmt in diesem Prozess eine Schlüsselrolle in der Unterstützung der Behörden. Details zur Treibhausgasbilanz der bayerischen Staatsverwaltung stellt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz bereit.
Hauptziel der Klimaneutralstellung ist es, die Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) soweit zu vermeiden und zu verringern, dass die Klimaneutralität mit möglichst wenig Kompensationsmaßnahmen erreichbar ist. Hierzu sind Minderungsmaßnahmen notwendig.
Diese umfassen in Bezug auf die Staatsverwaltung unter anderem:
- Bauliche Maßnahmen zur Verminderung der Wärmeverluste durch die Gebäudehülle
- Bezug von klimafreundlicher Fernwärme
- Installation von PV-Anlagen zur Eigenstromnutzung
- Umstellung auf LED-Beleuchtung
- Bezug von Strom aus erneuerbaren Energiequellen (»Grünstrom«)
- Umstellung des Fuhrparks auf alternative Antriebe
- Installation von Ladesäulen für elektrisch betriebene Pkw
- Ermöglichung von Home-Office zur Reduzierung der Emissionen von Pendlerinnen und Pendlern
- Ausstattung der Besprechungsräume mit Videokonferenzanlagen zur Vermeidung von Dienstreisen
- Bereitstellung von Dienstfahrrädern
- Bereitstellung von Etagendruckern und gleichzeitig Reduzierung der Arbeitsplatzdrucker
- Klimaoptimierte Beschaffung von Bürogeräten und Möbeln
- Vorrang von Zug vor Flug bei Dienstreisen
- Aufbau von Strukturen für ein Klimaschutzmanagement
- Sensibilisierung der Mitarbeiter für energiesparende Verhaltensweisen
Die nicht vermeidbaren und somit auszugleichenden THG-Emissionen der Staatsministerien auf Basis der Meldungen der Ressorts wurden über die Beschaffung von Zertifikaten kompensiert. Damit sind erstmals die THG-Emissionen der Staatsministerien für das Jahr 2022 ausgeglichen und das gesetzliche Ziel der Klimaneutralität erreicht.
Kompensationsmaßnahmen der Bayerischen Staatsverwaltung
Die Emissionen der Staatsregierung wurden zunächst durch die Stilllegung von Kompensationszertifikaten des »verpflichtenden Kompensationsmarktes« der UN (Clean Development Mechanism – CDM) ausgeglichen. Perspektivisch sollen in den Folgejahren Zug um Zug regionale Ausgleichsmaßnahmen die internationalen Zertifikate ersetzen. Geprüft und bewertet werden die Ausgleichsmaßnahmen nach etablierten Kriterien der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt), wie beispielweise nach dem Projektstandort, ihrem Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung, der Würdigung von haushaltsnahen Kleinprojekten sowie dem Beitrag des Projektes zur Transformation im Land.
Auf Basis dieser Kriterien erhielten die beiden folgenden hochwertigen Projekte 2023 den Zuschlag:
- CDM PoA 9572: Nepal Biogas Support Program: Bau und Verkauf von Biogasanlagen für ländliche Haushalte in ganz Nepal durch atmosfair zur Verringerung der Abhängigkeit von Feuerholz durch Speisung der Biogasanlagen aus landwirtschaftlicher Tierhaltung
- CDM PoA 6207: Improved Cook Stoves Programme for Ruanda: Bau und Verkauf von effizienten Save80-Öfen durch atmosfair zur Verringerung des Holzbedarfes beim Kochen um bis zu 80 % sowie zur Verringerung der Rauchentwicklung in den Häusern
Landesamt für Umwelt und LENK als Pilotprojekt
Mit Blick auf die Praxistauglichkeit erarbeiten wir unsere Handlungsempfehlungen derzeit am konkreten Beispiel: Das Landesamt für Umwelt (LfU), zu dem auch die LENK gehört, ist unser Pilotprojekt.
Durch umfassende Information und die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen, sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LfU eingebunden. Unerlässlich ist zudem eine Struktur für das Klimamanagement mit klaren Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Am LfU verfolgen künftig eine Steuerungsgruppe aus entscheidungsbefugten Führungskräften und eine Arbeitsgruppe auf operativer Ebene die konsequente Umsetzung der Klimaschutzziele. Zusätzlich kümmern sich Innovations-Teams um einzelne, besonders wichtige Handlungsfelder.
Die LENK begleitet Sie
Bei unserem Pilotvorhaben am LfU gehen wir nach dem sogenannten PDCA-Zyklus (Plan – Do – Check – Act) kontinuierlicher Überprüfung und Weiterentwicklung der Maßnahmen vor. Dieser Zyklus ist auch Grundlage für eine Zertifizierung nach dem europäischen Umweltmanagement-System »Eco-Management and Audit Scheme« (EMAS) und empfiehlt sich für alle Einrichtungen der Staatsverwaltung.
Basis für den Prozess ist das Erstellen einer Startbilanz für die jeweilige Behörde. Dabei werden die Systemgrenzen festgelegt – zum Beispiel indem klar definiert ist, welche Standorte einbezogen sind –, sowie die Bilanzgrenzen bestimmt. Diese definieren, welche Bereiche einer Einrichtung in die Bilanzierung einbezogen werden. Dabei wird berücksichtigt, welche Aktivitäten die größten Emissionen verursachen, für welche ausreichend Daten verfügbar sind, welche sich überhaupt beeinflussen lassen und welche gesellschaftspolitisch besonders relevant sind. In der Regel zählen in Behörden Stromversorgung, Heizungsanlagen und der Fuhrpark zu den größten Verursachern der Treibhausgasemissionen.
Für die einzelnen Handlungsfelder, zum Beispiel Liegenschaften, Beschaffung, Kantine oder Mobilität, werden anschließend Etappenziele festgelegt und erste Maßnahmen definiert. Nach der Umsetzung hilft eine erneute, jährlich zu erstellende Bilanz dabei, die Wirksamkeit zu überprüfen und fortzufahren oder bei Bedarf nachzusteuern.
Unvermeidbare Treibhausgasemissionen werden schließlich durch Klimaschutzmaßnahmen kompensiert und ausgeglichen.
Die LENK unterstützt diesen Prozess hin zur »Netto-Null« der THG-Emissionen. Unser Ziel ist es, Arbeitshilfen und Rahmenvorgaben zu den System- und Bilanzgrenzen zu erarbeiten. Zudem wollen wir fachlich-methodische Arbeitshilfen erstellen, die umfassende Empfehlungen zu jedem Schritt auf dem Weg hin zur Klimaneutralität geben – von möglichen Reduktionspfaden bis hin zu passenden Maßnahmen. Auch das Umweltbundesamt hat einen ausführlichen Leitfaden zur treibhausgasneutralen Verwaltung erstellt, der in die obengenannten Arbeitshilfen einfließen wird.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte unter info@lenk.bayern.de.
Weiterführende Informationen